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Führerschein, Tipps für FahranfängerZurück zum Führerschein!

Für viele, die zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen, ist dieser Schritt mit großen Ängsten, Misstrauen und Unsicherheiten verbunden. Man hört ja so viel über den sog. „Idiotentest“. Was es wirklich mit einer MPU auf sich hat, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Sie erhalten im Rahmen einer MPU die Chance, die Bedenken der Behörde an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Damit ist eines klar: Es ist nicht Aufgabe und schon gar nicht das Ziel unserer Gutachter zu verhindern, dass Sie wieder in den Besitz Ihres Führerscheins kommen. Im Gegenteil: Während einer MPU erhalten Sie ausgiebig Gelegenheit, Ihre persönliche Vorgeschichte, Ihre heutige Situation und die Veränderungen in Ihrem Leben darzustellen. Die MPU läuft daher viel entspannter ab als viele denken.

Ärztliche Gutachten wegen Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr

Fahrten unter Cannabis (Haschisch, Mariuahana) stellen einen Sonderfall im Fahrerlaubnisrecht dar. Hier unterscheiden sich die Konsequenzen für den Führerschein danach, ob eine einmalige bzw. gelegentliche Einnahme von Cannabis oder ein regelmäßiger, gewohnheitsmäßigem Konsum vorlag.

Sollten Sie mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sein, kann Ihre zuständige Verkehrsbehörde zunächst ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen. Dieses Gutachten soll feststellen, ob Sie nach wie vor Cannabis konsumieren und wie stark der Konsum ist.

Bei der ärztlichen Untersuchung werden Sie nach Ihrem früheren und jetzigen Drogenkonsum befragt. Auch frühere Krankheiten werden erfasst. Dann wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind eine Blutuntersuchung und eine Urinanalyse auf Drogenrückstände (Drogenscreening) notwendig. In einigen Bundesländern ist ein zweites Drogenscreening nach einigen Wochen vorgeschrieben. Wenn alle Ergebnisse vorliegen, wird das ärztliche Gutachten erstellt.

Sollten neben dem Cannabiskonsum weitere Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Dies ist z.B. der Fall, wenn zusätzlich Alkohol in Ihrem Blut festgestellt wurde oder andere Auffälligkeiten bestehen (§ 14 Fahrerlaubnisverordnung).

Wichtig für Sie: Unsere Verkehrsmediziner und -psychologen sind fair und unvoreingenommen. Als neutrale Gutachter sorgen sie für eine offene Gesprächsatmosphäre und legen Wert auf größtmögliche Einzelfall-Gerechtigkeit. Darauf können Sie sich verlassen.

 

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